Werden Äschen nur sehr vereinzelt entnommen (max. 1 bis 2 Stück pro Jahr) oder werden strenge Schonmaße bzw. Schonzeiten eingehalten, kann von einem mäßigen Einfluss der Nutzung ausgegangen werden.
Werden Äschen häufiger entnommen, selbst wenn die Gesamtentnahme stark beschränkt ist (z.B. Fanglimit von einer Äsche pro Jahr und Person), ist von einer häufigen, aber einzelnen Entnahme auszugehen.